Gesetzestext hinsichtlich der Absetzbarkeit des Schulgeldes: §10, Abs. 1, Nr.9 EStG
"30 Prozent des Entgelts, das der Steuerpflichtige für ein Kind, für das er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder auf Kindergeld hat, für den Besuch einer gemäß Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigten oder nach Landesrecht erlaubten Ersatzschule sowie einer nach Landesrecht anerkannten allgemein bildenden Ergänzungsschule entrichtet mit Ausnahme des Entgelts f ür Beherbergung, Betreuung und Verpflegung." Wissenswertes über Schule und Schulpsychologie: Themen wie Angst, Hochbegabung, Alleinerziehende etc. Das Online Familienhandbuch: Informationen zu den Themen Familienerziehung, Familienleben und weitere fachliche Beiträge